EU-Pauschalreiserichtlinie und Europäische Flagge mit goldenen Sternen

EU-Pauschalreiserichtlinie

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Noch ist die EU-Pauschalreiserichtlinie nicht in trockenen Tüchern und schon gibt es erhebliche Konfusion um die eigentlichen Inhalte.
Oder anders gesagt: es sind nur noch fünf Monate bis zum geplanten Inkrafttreten am 1.7.2018 – und noch immer sind viele, entscheidende Detailfragen offen.

Wie umfangreich wird die Verordnung?

Allein die Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates (…) über Pauschalreisen und verbundene Reiseleistungen hatte bereits 2015 über 30 DIN A4 Seiten. Es bleibt also abzuwarten, wie das Ergebnis aussehen wird. Doch die Länge sollte kein Maßstab sein. Vielmehr sollte es um Klarheit und Machbarkeit der neuen Verordnung gehen.

Erste wesentliche Fragen zur EU-Pauschalreiserichtlinie

Gilt die neue Richtlinie nur in der EU, wie der Name vermuten lässt? Muss Reiseursprung und Zielland innerhalb der EU liegen? Oder ist damit auch das geografische Europa gemeint? Sind auch Drittstaaten von diesem EU-Recht betroffen, etwa in Asien, Australien oder Übersee? Was ist, wenn der Kunde keine Europäer ist oder gar nicht erst in Europa wohnt und trotzdem bei einem Reiseveranstalter in Deutschland bucht?

Zuständig und kompetent

Schon bei der ersten Frage kommen die meisten Fachleute bereits ins Schleudern.
Es gibt Experten von Handelsverbänden sowie deren Tourismusbeauftragte für den öffentlichen Sektor, die in Fachmagazinen seitenweise und nur über dieses Thema schreiben.
Wenn aber genau diese Stellen auf eine einfache Basisfrage von jemand, der sich erst vor 2-3 Tagen in das Thema eingelesen hat, keine Antwort wissen und den Rückzieher machen, dann stimmt das schon bedenklich. Noch im Gespräch wird man plötzlich an Reiseverbände weiter verwiesen. Die seien kompetenter.

Aber auch beim Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWI) und dort innerhalb des zuständigen Fachreferats für Tourismus, erhält man nur Ausflüchte und Entschuldigungen.
Wen also soll man sonst noch fragen? Die Bundeskanzlerin? Man ist doch im Ministerium schon bei der obersten Instanz!? Zum Glück gibt es ja noch weitere Ausweichmöglichkeiten. Und nach ein paar Sätzen wird man von der Leiterin des Referats auch genau hierhin verwiesen. Diesmal nämlich an das Justizministerium. Die seien da nämlich eigentlich für zuständig …

Was ist denn wichtig?

Bislang galt die Formel: 1 plus 1 Reiseleistung = Veranstalter = Sicherungsschein. Doch selbst hier gab es in den letzen Jahren immer wieder Diskussionsbedarf und Schlupflöcher, bei denen die Ausgabe in anderen Kombinationen erlaubt war.
Wertvolle Stunden wurden mit Telefonaten und Emails verbracht, nur um restlos zu klären ob in diesem Fall nicht doch die Pflicht zur Sicherung vorliegt.

Die neue Regelung soll hier zwischen Vermittler und Veranstalter besser unterscheiden. Doch es ist ein Irrglaube zu meinen, dass nur durch ein jeweils einzelnes Bezahlen, direkt an den jeweiligen Leistungsträger eine Veranstalterhaftung vermeiden würde.
Denn gerade das ist es, was viel große der Branche nicht wollen. Sie möchten sich nicht um den Einzug der Einzelgelder kümmern. Tatsächlich wälzen Sie so die Kosten und Risiken für ein Direktinkasso auf die kleinen Reisebüros ab.
Sie holen sich ihr Geld immer. Nämlich durch Einzugsermächtigung an einem festgesetzten Termin. Egal ob Kundenzahlungen bis dahin eingingen oder nicht.
Auch hierfür gab es in der Vergangenheit zahlreiche Beispiele.

In der Praxis bedeutet das doch eine gehörige Mehrbelastung für eine Vielzahl von Reisebüros, die in Ihrem Kerngeschäft nichts mit Reiseveranstaltungen zu tun haben. Für die anderen, mit Veranstaltung im Hauptgeschäft, ist es nahezu egal. Denn gerade hier ist es eher die Ausnahme oder zumindest ein Randgeschäft, einmal „nur“ ein Hotel & Mietwagen zu vermitteln.

Fazit und Ausblick

Die EU-Pauschalreiserichtlinie hinterlässt Mitte Januar immer noch Verunsicherung und viele offene Fragen. Weiter bestehen Bedenken, ob bis zum Inkrafttreten des Gesetzes durchdachte Lösungen für alle geschaffen werden. Im Sinne eines fairen Wettbewerbs wie es auch bei EU heißt. Das Ziel muss es sein, so wenig
Spielraum für Interpretationen wie möglich zu schaffen. Im Idealfall gar keinen. Aber dafür sind ja auch noch über fünf Monate Zeit …