Die neue Mehrwertsteuer Erhöhung in Japan tritt in Kraft.
Während des Wendejahres 1989 wurde gerade mal eine 3% Verbrauchssteuer in Japan eingeführt. Dies galt damals schon als kleine Sensation und wurde lange zuvor diskutiert.
Erst 1997 dann wurde auf mit 2 Punkten auf 5% erhöht. Später im Jahr 2014 war der
Wechsel auf 8% dann an der Reihe.
Erhöhung der Mehrwertsteuer in Japan schon vor Jahren geplant
Übrigens wurde schon 2015 wurde durch den damaligen japanischen Premierminister Abe die Erhöhung der Mehrwertsteuer in Japan auf 10% beschlossen. Jedoch wurde sie aus eher taktischen Gründen vorerst zurück gestellt. Denn sowohl die Bevölkerung als auch die Wirtschaft sollte noch weiter auf diesen Schritt „vorbereitet werden“.
Durchaus auch positive Signale bei touristischen Reisen durch Japan
Wahrscheinlich sind Sie mit einem touristischen Gründen und nicht auf Geschäftsreise in Japan. Dann nämlich haben Sie die Möglichkeit, sich bei Ihren Einkäufen die Steuer, ob nun 8 oder 10 Prozent, direkt im Geschäft zurück zu bekommen.
Steuern gleich an Ort und Stelle erledigen
Zahlreiche Elektronik-Tempel, aber auch Kaufhäuser und Supermärkte haben sogar eine eigene Mehrwertsteuer Stelle. Hier wird Ihnen ab einem bestimmten Einkauf, z.B: 10.000 Yen, die Steuer direkt erstattet. Zwar ist für diesen Service eine kleine, klar beschriebene Gebühr fällig, doch man spart sich dadurch eine Menge Zeit, die man sonst am Flughafen verbracht hätte.
Tipp: Quittungen und Kaufbelege immer bis zur Abreise aufbewahren
Dennoch ist es wichtig, alle Belege bis zum Schluss, also den jeweiligen Tag Ihres Rückflugs zu behalten. Sie können so auf Wunsch jederzeit den Grund und Ihre berechtigten Ansprüche nachweisen.
Vergünstigungen je nach Kundenwunsch
Fast schon kinderleicht dagegen ist eine andere Art mit der Mehrwertsteuer Erhöhung in Japan umzugehen. Nämlich so, dass sie erst gar nicht anfallen.
Wie das geht?
Viele, vor allem kleine Geschäfte wollen Ihre Kunden nicht vergraulen und bieten bei entsprechenden Zahlungsmitteln wie etwa Kreditkarten eine Vergünstigung von eben genau diesen zwei Prozent an.
Vielleicht ist genau das eine tolle Idee den eigenen Kundenkreis sogar noch zu vergrößern.
Kaffee „auf dem Sprung“ und das im Herzen Tokios
Dabei geht eine große Kaffeekette sogar noch weiter: sie bietet gleich zwei verschiedene Kundenbereiche in ihrem Geschäft an. Einmal für die, die bleiben und den Kaffee vor Ort genießen und zum anderen für die, die ihn mitnehmen wollen.
Daher ist Vorsicht bis zur letzten Minute angesagt
Alle Ihre gekauften Waren müssen bis zur endgültigen Ausreise verfügbar sein. Genau heißt das, der Zoll hat bei der Ausreise dass Recht, sich die gekauften Waren von Ihnen auch zeigen zu lassen.
Hinweis auf Steuerrückerstattung ist im Reisepass vermerkt
Denn in Ihrem Pass befindet sich ein Hinweis der Steuerrückzahlung. Dies hat das Geschäft, in dem Sie die Mehrwertsteuer zurück bekommen haben, genau deshalb dort befestigt.
Deshalb ist es auch ratsam, Ihre gekauften Waren nicht im Koffer, sondern immer im Handgepäck dabei zu haben.